Kreischorverband NordwestPfalz

Aktuell

Nachricht vom Bundesmusikverband

Über den Newsletter des Chorverbands der Pfalz erreichte uns diese Meldung:

Entschädigung bei Verdienstausfall durch Tätigkeitsverbot

Selbständige und Freiberufler*innen, die aufgrund des Coronavirus einem beruflichen Tätigkeitsverbot unterliegen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Entschädigung erhalten.

Wenden Sie sich in diesem Fall an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.
Mehr Informationen finden Sie unter:

https://bundesmusikverband.de/


Diese Website nutzt Cookies um z. B. durch Analyse des Besucherverhaltens die Website stetig zu verbessern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.